Den eigenen Abschied selbstbestimmt regeln

Ein gutes Gefühl der Sicherheit

Natürlich mag es zunächst für jeden Menschen ein wenig befremdlich erscheinen, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen. Tatsächlich spricht heute jedoch vieles für die rechtzeitige und vorsorgliche Beschäftigung mit der eigenen Bestattung:

  • Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch eine Bestattung nach eigenen Wünschen.
  • Viele Menschen haben keine Verwandten in der Nähe, die sich im Notfall schnell kümmern können.
  • Es ist sowohl für einen selbst als auch für die Angehörigen beruhigend zu wissen, dass die letzten Dinge verlässlich geregelt sind.
  • Auch in finanzieller Hinsicht können Angehörige mit einer Bestattungsvorsorge entlastet werden.

Wir nehmen uns gerne Zeit für ein unverbindliches Vorsorgegespräch mit Ihnen. Dabei klären wir Ihre Fragen und besprechen alle Details von der Art der Bestattung über die Wahl der Grabstätte bis zur gesamten Trauer­zeremonie. Neben Ihren Wünschen haben wir selbstverständlich auch immer Ihre finanziellen Möglichkeiten im Blick und geben Ihnen eine übersichtliche Kostenaufstellung.

Erst nach der Beratung und ausreichender Überlegung entscheiden Sie, ob Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen möchten. Dieser wird meist mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Zahlung auf ein Treuhandkonto verbunden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von uns oder unseren Partnern: Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Erste Gedanken zur eigenen Bestattungsvorsorge:

Es gibt eine Menge Dinge, die Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen und regeln können. Einen Eindruck davon, was das alles sein kann, gibt Ihnen unser Online-Vorsorgeformular. Es soll Ihnen dabei helfen, sich erste und weiterführende Gedanken zur Vorsorge zu machen.

Sie können es für die eigenen Unterlagen ausdrucken oder direkt online an uns senden, damit wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich zu Ihren Wünschen beraten und gegebenenfalls bereits einen Vorsorgevertrag abschließen können.

Meine Bestattungswünsche
Falls Sie eine Beerdigung auf einem bestimmten Friedhof wünschen, geben Sie diesen hier an.

Von Patientenverfügung bis Testament

Bedeutsame Entscheidungen für die Zukunft

Wenn man sich Gedanken über das Ende des eigenen Lebens macht, geht es natürlich nicht nur um die eigene Bestattung. Auch eine mögliche Pflegebedürftigkeit, die persönliche Einstellung zu lebens­verlän­gernden medizinischen Maßnahmen oder etwa die Frage nach dem Ver­bleib des Erbes machen eine frühzeitige Regelung der eigenen Wünsche sinnvoll.
Bitte beachten Sie, dass wir im Folgenden lediglich allgemeine Erstinformationen für Sie zusammengestellt haben. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behand­lung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Be­hand­lung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.

Vorsorgevertrag

Um die Einzelheiten einer Bestattung festzulegen, empfiehlt sich der Abschluss eines Vorsorgevertrages mit einem Bestattungsunternehmen. Von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier können Sie viele individuelle Details darin festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.